Die Evaluationen in der Projektphase IV

„Der traurigste Aspekt derzeit ist, dass die Wissenschaft schneller Wissen sammelt als die Gesellschaft Weisheit“
(Isaac Asimov)

„Wir behalten von unseren Studien am Ende nur das, was wir praktisch anwenden“
(Johann Wolfgang von Goethe)

Die Projektphase IV des Modellprojektes „Schulgesundheitsfachkräfte an allgemeinbildenden Schulen im Land Brandenburg“ vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020 ist umfassend evaluiert worden. Das Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Charité – Universitätsmedizin Berlin führte wie schon in der abgelaufenen Projektphase III eine Erhebung an den Modellschulen durch. Ziel war es, mögliche Effekte des Einsatzes von Schulgesundheitsfachkräften (SGFK) über den gesamten Zeitraum von Anfang 2017 an abzubilden und zu messen. Dazu wurde im Frühjahr 2020 eine sogenannte Folgeerhebung (T2) an den Modellschulen durchgeführt. Die Erhebungen T0 und T1 erfolgten im Frühling 20017 beziehungsweise im Frühjahr 2018.

Außerdem setzte die Leuphana-Universität die Evaluierung der Auswirkungen des Einsatzes von SGFK auf die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen fort. Das Team von Prof. Dr. Peter Paulus und Dr. Thomas Petzel begutachtete zudem das Tätigkeitsprofil an den Projektschulen und den Verlauf der Implementation der SGFK an den Schulen

Das Delmenhorster Institut für Gesundheitsförderung (DIG) entwickelte im Verlauf der Projektphase IV ein neues Dokumentationssystem für Schulgesundheitsfachkräfte. Evaluiert wurde vom DIG-Team um Dr. Johann Böhmann und Dr. Gabriele Ellsäßer auch die Wirkung der regionalen Netzwerke in den neun Modellregionen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Barnim, Frankfurt (Oder), Cottbus, Elbe-Elster, Brandenburg an der Havel, Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark.

Schließlich gaben die Projektpartner mehrere Gutachten in Auftrag. So beschäftigte sich Frau Prof. Dr. Catharina Maulbecker-Armstrong von der TH Mittelhessen in Gießen unter anderem mit der Frage, ob mit dem Festhalten am Betreuungsschlüssel von 1 SGFK zu 700 Schüler*innen der richtige Weg gewählt wurde und welchen ökonomischen Nutzen der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften hat.

Die Hamburger Kanzlei Hohage, May und Partner beantwortete die Frage, wie die Abgrenzung der Tätigkeiten der Schulgesundheitsfachkräfte zu Tätigkeiten der vertragsärztlichen Versorgung und zu weiteren Leistungen der Regelversorgungen gestaltet sein sollten.

Die Potsdamer Anwaltskanzlei Dombert zeigte in einem weiteren Gutachten die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen für eine regelhafte Einführung von Schulgesundheitsfachkräften auf und gab Empfehlungen, wie die Tätigkeit rechtlich verankert werden kann.

Die Abschlussberichte und Gutachten können hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Charité – Universitätsmedizin Berlin

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