Schulkrankenschwestern machen Schule
Quelle: Sozialpädiatrie Aktuell
Das Modellprojekt aus Potsdam geht in die Umsetzung und findet Nachahmer
Das Modellprojekt aus Potsdam geht in die Umsetzung und findet Nachahmer
Der inklusive Bildungsanspruch, Ganztagsangebote und die Förderung gesundheits- und bildungsbezogener Chancegleichheit aller Kinder und Jugendlichen stellt die Schulen in Deutschland zunehmend vor neue Herausforderungen. In vielen Staaten weltweit gibt es Gesundheitspersonal an Schulen. Die Auf-gaben dieser Fachkräfte sind vielfältig: Sie wirken an der Gesundheitsförderung und Entwicklung einer gesunden Schule mit, beraten Schüler, Eltern und Schulpersonal, haben gesundheitliche Probleme einzelner Mädchen und Jungen im Blick und vermitteln Hilfen durch Fachkräfte außerhalb der Schule. Sie erleichtern Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten durch Beratung und eventuell erforderlicher gesundheitlicher Versorgung den Besuch einer Regelschule. In Deutschland hingegen sind Schulen für eine angemessene gesundheitliche Versorgung häufig nur unzureichend ausgestattet. So gibt es dort bislang eben kein medizinisches Fachpersonal, das darüber befindet, ob ein Kind nach einem Unfall oder bei Unwohlsein nach Hause geschickt wird. Lehrkräfte an Grund- und weiterführenden Schulen aber auch Kinderärzte sehen in ihrer täglichen Arbeit den Bedarf und wünschen sich eine derartige Unterstützung. Vor diesem Hintergrund haben die Bundesländer Brandenburg und Hessen großes Interesse bekundet, das Modell der Schulgesundheitsfachkräfte auf die eigenen Schulstrukturen zu übertragen.
Schullgesundheitsfachkräfte haben ihre Arbeit aufgenommen
Seit Anfang Februar 2017 sind nun zehn Schulgesundheitsfachkräfte in Brandenburg an zo Grund- und Oberschulen sowie an einem Oberstufenzentrum im Einsatz. In den kommenden 2 Jahren werden sie im Rahmen des Modellprojektes in folgenden Bereichen tätig sein:
- Gesundheitliche Versorgung mit dem Schwerpunkt Erstversorgung,
- Gesundheitsförderung und Prävention,
- Früherkennung,
- Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen/Behinderungen bzw. nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit von der Schule,
- Ansprech- und Vertrauensperson für Schüler mit gesundheitlichen Auffälligkeiten,
- Interdisziplinäre Kooperation.
Eine enge Zusammenarbeit erfolgt während des Modellprojektes insbesondere mit den Gesundheitsämtern in den Modellregionen, aber auch mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten.
Gesundheits- und Unfallkassen beteiligen sich
Das Modellprojekt läuft bis Oktober 2018, Partnerland ist Hessen, wo ebenfalls der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften in enger Abstimmung erprobt wird. Das Curriculum wird von der Gesellschaft zur Förderung sozialer Innovationen e. V. evaluiert. Die Berliner Charite wertet die Tätigkeit der Fachkräfte in beiden Bundesländern ab April 2017 im Rahmen einer Evaluation aus. In einem weiteren Schritt untersucht im Land Brandenburg die Leuphana Universität Lüneburg die Auswirkungen des Modellprojektes auf die Bildungschancen der Kinder.
Projektpartner im Land Brandenburg sind das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse und die Unfallkasse Brandenburg. Träger des Modellprojektes ist der AWO Bezirksverband Potsdam e. V. der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Korrespondenzadresse
Gudrun Braksch
Projektleiterin „Schulgesundheitsfachkräfte im Land Brandenburg"
AWO Bezirksverband Potsdam e. V.
Neuendorfer Straße 39 a
14 480 Potsdam
Tel.: 03 31/73 07 17 78
E-Mail:
Internet: www.awo-potsdam.de
Sozialmedizinische Nachsorge für schwerkranke Kinder vor dem Aus
in Deutschland steht die sozialmedizinische Nachsorge von Frühgeborenen und schwer sowie chronisch kranken Kindern und Jugendlichen vor dem Aus. Krankenkassen zahlen nur 75% der Kosten Diese therapeutischen Maßnahmen im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder REHA-Aufenthalt sind zwar seit 2009 als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkassen im SGB V aufgenommen doch die Krankenkassen bezahlen nur 75% der tatsächlichen Kosten an die Nachsorge-Einrichtungen. Dadurch droht vielen Leistungserbringern die Insolvenz, obwohl 2017 mit rund 9.000 geschätzten Patienten ein Rekordjahr wird. „Das ist ein Skandal! Die Krankenkassen müssen endlich ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Kleine kranke Patienten und ihre Familien sind ohnehin belastet und brauchen dringend diese Unterstützung an der Schnitt-stelle von stationärer und ambulanter Betreuung", erklärt Dr. Andreas Oberle, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) und Ärztlicher Direktor des Sozialpädiatrischen Zentrums am Olgahospital, Klinikum Stuttgart. DGSPJ fordert Hilfe von der Politik Der Kinder- und Jugendarzt fordert die Politik zum entschiedenen Handeln auf, damit die jahrelange Blockadehaltung der Krankenkassen beendet wird. Die Sozialmedizinische Nachsorge als „Case Management"-Leistung sichert mit der Organisation der Weiterbetreuung nach einem Klinikaufenthalt den Übergang zu ambulanter und häuslicher Behandlung und die Koordination der vielfältigen Hilfen. Diese Brücke zwischen der intensiven medizinischen Versorgung in einer Kinder- und Jugendklinik zur anspruchsvollen Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld stärkt die Kompetenzen der Familie und dient der langfristigen Sicherung der Lebensqualität -ein erneuter Klinikaufenthalt des Kindes kann dadurch häufig vermieden werden. „Damit ist die sozialmedizinische Nachsorge ein wichti¬ger Baustein in der sektorenübergreifenden Versorgung, vor allem mit wachsender Bedeutung bei Früh- und Risikogeborenen und Kindern mit schweren chronischen Erkrankungen. Trotz der nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit und der Reduzierung von Gesundheitskosten, die den GKV sehr wohl bekannt sind, wird die volle Vergütung verweigert", erklärt DGSPJ-Vizepräsident Dr. Andreas Oberle.
Quelle: Pressemitteilung der DGSPI